Die EU-Kommission hat einen Entwurf zur Berichtspflicht zu Nachhaltigkeitsleistungen für große Unternehmen vorlegt. 2013 und 2014 haben darüber die Kommission, das EU-Parlament und der Ministerrat verhandelt. Ende Februar 2014 haben sich die EU-Mitgliedsstaaten auf eine Berichtspflicht zur gesellschaftlichen Verantwortung (CSR) geeinigt. Bis Mai 2014 müssen nun Parlament und Rat zustimmen. Andernfalls droht wegen der dann anstehenden Europawahlen eine mindestens sechsmonatige Verzögerung.
Unternehmen sollen künftig zu ihren Leistungen hinsichtlich Umwelt, Gesellschaft, Mitarbeitern, Menschenrechten, Korruptionsbekämpfung und Vielfalt in Führungsgremien (Diversity) berichten. Dafür wird ihnen kein spezielles Rahmenwerk vorgeschrieben, sondern sie können sich auf Schlüsselindikatoren konzentrieren. NGOs kritisieren den Entwurf der EU-Kommission als zu schwach und zu wenig bindend.
Außerdem soll die Berichtspflicht nur für Unternehmen von „öffentlichem Interesse“ gelten, insbesondere von börsennotierten. Dies entspricht etwa einer Anzahl von 6000 Unternehmen, für die diese Aussage greift. Aktuell nutzen im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung nur etwa 1000 der insgesamt 42000 größten europäischen Unternehmen die Möglichkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Grundsätzlich fehlt es bei fast allen Unternehmen noch an einem strategisch angelegten Nachhaltigkeitsmanagement, welches als gleichwertige Säule in das Gesamtmanagement des Unternehmens integriert ist.
Die Bundesrepublik hat sich übrigens als einziges Land bei der Abstimmung enthalten! Zur Implementierung von CSR in Deutschland folgt bald ein eigener Artikel!