Nachhaltigkeitsbeirat Brandenburg abberufen

Der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg, Herr Jörg Vogelsänger, hat zu Anfang März den Nachhaltigkeitsbeirat Brandenburg für die sechste Legislaturperiode abberufen.

Der wissenschaftliche Beirat für Nachhaltige Entwicklung wurde am 15. April 2010 von Frau Tack, der Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, berufen. Ihm gehörten 13 Wissenschaftler und Sachverständige an. Er sollte bei der Aufstellung der Landesnachhaltigkeitsstrategie beraten und den dazu notwendigen gesellschaftlichen Dialog unterstützen.

Der Beirat für Nachhaltige Entwicklung (NHB) hat am 03. September 2014 seinen Bericht zum Abschluss der 5. Legislaturperiode an die Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz übergeben. Der Beirat zieht darin Bilanz zum Prozess der Erstellung der Landesnachhaltigkeitsstrategie und entwickelt Vorschläge für den Umsetzungsprozess in der kommenden Legislaturperiode.

Die Internetseite des Beirats wird nicht mehr aktualisiert (http://www.nachhaltigkeitsbeirat.brandenburg.de). Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft will nun den Umsetzungsprozess der Landesnachhaltigkeitsstrategie koordinieren. Dazu wurde Karl-Heinrich v. Bothmer als Nachhaltigkeitsbeauftragter der Landesregierung ernannt. Die Interministerielle Arbeitsgruppe Nachhaltige Entwicklung (IMAG NE) wird auch in der neuen Legislaturperiode fortgeführt.

EU: CSR-Berichtspflicht kommt

Die EU-Kommission hat einen Entwurf zur Berichtspflicht zu Nachhaltigkeitsleistungen für große Unternehmen vorlegt. 2013 und 2014 haben darüber die Kommission, das EU-Parlament und der Ministerrat verhandelt. Ende Februar 2014 haben sich die EU-Mitgliedsstaaten auf eine Berichtspflicht zur gesellschaftlichen Verantwortung (CSR) geeinigt. Bis Mai 2014 müssen nun Parlament und Rat zustimmen. Andernfalls droht wegen der dann anstehenden Europawahlen eine mindestens sechsmonatige Verzögerung.

Unternehmen sollen künftig zu ihren Leistungen hinsichtlich Umwelt, Gesellschaft, Mitarbeitern, Menschenrechten, Korruptionsbekämpfung und Vielfalt in Führungsgremien (Diversity) berichten. Dafür wird ihnen kein spezielles Rahmenwerk vorgeschrieben, sondern sie können sich auf Schlüsselindikatoren konzentrieren. NGOs kritisieren den Entwurf der EU-Kommission als zu schwach und zu wenig bindend.

Außerdem soll die Berichtspflicht nur für Unternehmen von „öffentlichem Interesse“ gelten, insbesondere von börsennotierten. Dies entspricht etwa einer Anzahl von 6000 Unternehmen, für die diese Aussage greift. Aktuell nutzen im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung nur etwa 1000 der insgesamt 42000 größten europäischen Unternehmen die Möglichkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Grundsätzlich fehlt es bei fast allen Unternehmen noch an einem strategisch angelegten Nachhaltigkeitsmanagement, welches als gleichwertige Säule in das Gesamtmanagement des Unternehmens integriert ist.

Die Bundesrepublik hat sich übrigens als einziges Land bei der Abstimmung enthalten! Zur Implementierung von CSR in Deutschland folgt bald ein eigener Artikel!

Berufsfeld Nachhaltigkeitsmanagement

Häufig gestellte Fragen während meiner achtjährigen Freiberuflichkeit als Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagerin sind: „Was machst Du eigentlich genau? Was tut eine Nachhaltigkeitsmanagerin? Das hört sich ja spannend an!“

Auf der Webseite des Wissenschaftsladen Bonn e.V. fand ich diesen interessanten Artikel, der die Tätigkeiten in meinem Berufsfeld sehr gut beschreibt und definiert!

Viel Spaß beim Lesen!

http://wilabonn.de/de/component/content/article/34-aktuelles-rechte-spalte/452-nur-noch-kurz-die-welt-retten.html

EU-Saatgutverordnung – Neuregelung gestrichen

Der umstrittene Vorschlag der EU-Kommission für eine neue EU-Saatgutverordnung ist vorerst vom Tisch. Der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments hat sich am 11.Februar 2014 mit breiter Mehrheit dafür ausgesprochen, den Kommissionsvorschlag komplett zurückzuweisen. Dass die Abgeordneten vieles am Entwurf auszusetzen haben, zeigen die 1.400 Änderungsanträge, die in den Monaten zuvor eingegangen waren. Die SPD und die Grünen im EP begrüßten die Entscheidung. Das Votum der Fachpolitiker, den Vorschlag zur Saatgutverordnung an die EU-Kommission zurückzuweisen, muss vom Plenum des Europäischen Parlaments noch endgültig bestätigt werden.

Der abgelehnte Vorschlag sieht vor, zwölf bestehende Richtlinien zum Inverkehrbringen von Pflanzenvermehrungsmaterial in einer Verordnung zusammenzufassen. Hierbei werden die bereits geltenden Grundsätze für die Erzeugung und die Vermarktung von Saatgut beibehalten. Neu ist die Ausdehnung auf das gesamte Artenreich, die Registrierungspflicht für Unternehmer, die Einführung von einheitlichen Exportbestimmungen und die neuen alternativen Zulassungsverfahren für die Sortenregistrierung. Gegner der neuen Verordnung hatten kritisiert, dass das verpflichtende Registrierungsverfahren vor allem Kleinunternehmen belasten werde, die für die Verbreitung von alten und seltenen Sorten eine große Bedeutung hätten.

 

EU-Abstimmung: Bundesregierung blockiert Gen-Mais Anbau nicht

Die Bundesregierung stellt sich der Zulassung von gentechnisch verändertem Mais in der EU nicht in den Weg. Regierungssprecher Steffen Seibert kündigte am Mittwoch an, Deutschland werde sich bei der Abstimmung auf EU-Ebene enthalten. Ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums ergänzte, dass die Bundesregierung die Zulassung auch bei einer Ablehnung nicht hätte verhindern können. Die EU-Kommission hatte seinen Angaben zufolge mitgeteilt, sie werde den Anbau der Maissorte 1507 von DuPont und Dow Chemical zulassen, da es unter den EU-Staaten keine qualifizierte Mehrheit dagegen gebe.

Als „Grund“ für diese Entscheidung wurden Uneinigkeiten innerhalb der Koalition genannt!

Spiegel Online vom 5.2.2014
ZEIT Online vom 5.2.2014

 

EU-Saatgutverordnung – ÖVP weist Gesetzesvorschlag zurück

Österreich ist Vorreiter im EU-Parlament und setzt sich für den Erhalt der Sortenvielfalt ein!
Die Agrarsprecherin der ÖVP im EU-Parlament, Elisabeth Köstinger, will die geplanten neuen EU-weiten Regeln für die Erzeugung, Zulassung und Vermarktung von Saatgut ganz ablehnen und an die EU-Kommission zurückweisen. Laut Köstinger gehöre der Gesetzesvorschlag „in den Papierkorb“.
„Der Fortbestand von Nischenmärkten muss gesichert werden, damit die Saatgut-Vielfalt in Europa erhalten bleibt“, so die ÖVP-Parlamentarierin. „Die neuen Regeln lassen außerdem wenig Platz für die natürliche Biodiversität. In der Natur kommen sehr viele kleine Unterschiede und natürliche Varianten vor. Der Vorschlag geht an dieser Realität vorbei“, erklärte Köstinger

Artikel in der österreichischen Bauernzeitung vom 27. Januar 2014
Artikel auf ots.at vom 10. Dezember 2013