EU-Saatgutverordnung – Neuregelung gestrichen

Der umstrittene Vorschlag der EU-Kommission für eine neue EU-Saatgutverordnung ist vorerst vom Tisch. Der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments hat sich am 11.Februar 2014 mit breiter Mehrheit dafür ausgesprochen, den Kommissionsvorschlag komplett zurückzuweisen. Dass die Abgeordneten vieles am Entwurf auszusetzen haben, zeigen die 1.400 Änderungsanträge, die in den Monaten zuvor eingegangen waren. Die SPD und die Grünen im EP begrüßten die Entscheidung. Das Votum der Fachpolitiker, den Vorschlag zur Saatgutverordnung an die EU-Kommission zurückzuweisen, muss vom Plenum des Europäischen Parlaments noch endgültig bestätigt werden.

Der abgelehnte Vorschlag sieht vor, zwölf bestehende Richtlinien zum Inverkehrbringen von Pflanzenvermehrungsmaterial in einer Verordnung zusammenzufassen. Hierbei werden die bereits geltenden Grundsätze für die Erzeugung und die Vermarktung von Saatgut beibehalten. Neu ist die Ausdehnung auf das gesamte Artenreich, die Registrierungspflicht für Unternehmer, die Einführung von einheitlichen Exportbestimmungen und die neuen alternativen Zulassungsverfahren für die Sortenregistrierung. Gegner der neuen Verordnung hatten kritisiert, dass das verpflichtende Registrierungsverfahren vor allem Kleinunternehmen belasten werde, die für die Verbreitung von alten und seltenen Sorten eine große Bedeutung hätten.